Brandschutzschulungen
Wir schulen unsere Kunden zu Verhalten im Brandfall !
Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) müssen Unterweisungen "Verhalten im Brandfall" jährlich geschehen (siehe § 4 "Unterweisung der Versicherten", § 22 "Notfallmaßnahmen" sowie §12 des Arbeitsschutzgesetz).
Daran sollten in Betrieben bis 20 Beschäftigte mindestens ein Beschäftigter und bei Betrieben über 20 Beschäftigte mindestens 5% der Beschäftigten oder 2 Personen pro Abteilung oder Schicht teilnehmen (siehe § 10 Arbeitsschutzgesetz). Nur so ist sichergestellt, dass in allen Bereichen immer ein oder mehrere geschulte Mitarbeiter tätig sind, die im Brandfall die Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen können.
Die Unterweisung deckt den gesamten Komplex der Brandschutzeinrichtungen in Theorie und Praxis ab. Ihr Brandschutzkonzept und die Betriebssicherheit erhöht sich je mehr Mitarbeiter an den Brandschutzgeräten geschult sind.
Im Rahmen der Brandschutzschulung bieten wir Ihnen einen günstigen Brandschutzcheck für Ihren Betrieb durch einen Profi an.
Die wichtigsten Vorteile, die Ihnen der Brandschutzcheck bietet:
- Ihr Unternehmen / Betrieb wird nach den neusten Richtlinien begutachtet.
- Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung oder falsches Löschmittel.
- Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten geschützt.
- Sie können im Schadenfall Versicherungen oder der Berufsgenossenschaften den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten vorlegen, denn Ihr Betrieb erhält ein Protokoll über das Ergebnis der Prüfung.
Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns. Wir bieten Ihnen kostengünstige Beratung.